BAFA-Unternehmensberater in Köln und Düsseldorf: Beratung bis 4.000 Euro zu max. 80% von der BAFA fördern lassen

Sind Sie von der Corona-Krise betroffen oder benötigt Ihr Unternehmen BAFA Beratung in B2B-Marketing, E-Commerce oder CRM?

Als BAFA-Berater in Köln bzw. im Umkreis Düsseldorf biete ich Beratung zur Digitalisierung Ihres Geschäfts oder beim Aufbau von Vertrieb und Marketing.

Zum 01. Januar 2021 wurde die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ auf weitere zwei Jahre verlängert. Damit können Sie einen Zuschuss für die Kosten einer Unternehmensberatung über die BAFA erhalten. Mit der BAFA-Förderung erhalten von der Corona-Krise betroffene Selbständige und Unternehmen bis zu 3.200 Euro BAFA-Beratungsförderung bzw. Zuschuss von der BAFA. Gezielt sollen mit der BAFA-Förderung kleinere und mittlere Unternehmen als auch Unternehmen in Schwierigkeiten zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit einen Beratungszuschuss erhalten. Neben den von Corona betroffenen Unternehmen können sich auch Junge Unternehmen, die weniger als 2 Jahre am Markt sind bis zu 80% fördern lassen (in den neuen Bundesländern). Auch Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung erhalten eine Förderung von bis zu 80%.

 

Über mich als Kölner BAFA-Berater

Als Diplom-Kaufmann kann ich auf 15 Jahre relevante Berufserfahrung, angefangen bei kleineren Unternehmen bis hin zu Großunternehmen wie AXA, eBay, Metro oder Unitymedia bzw. Vodafone zurückgreifen:

Da ich selbst seit 2013 als freiberuflicher Unternehmensberater in Köln aktiv bin, kenne ich die Anforderungen eines Selbständigen nicht nur von der Kundenseite.

 

Meine Beratungsschwerpunkte als BAFA-Unternehmensberater Köln bzw. Düsseldorf:

1)  Tätigkeit als BAFA-Unternehmensberater B2B-Marketing und BAFA-Unternehmensberater Vertrieb:

Marketing- und Vertriebsberatung:

  • Entwicklung von Akquisestrategien
  • Neuausrichtung Ihres Marketings
  • Strategische Neuausrichtung Ihres Unternehmens
  • Strategien zum Wachstum während und nach der Corona-Krise
  • Einführung digitaler Produkte von der Strategie bis zur Etablierung am Markt
  • Erstellung von Websites inkl. Suchmaschinenoptimierung/SEO-Beratung
  • Aufbau von Marketing-Kampagnen über die Kanäle Offline-Mailing, Outbound-Telefonie und E-Mail
  • Akquise-Kampagnen zur Gewinnung von Neukunden
  • Bestandskunden-Kampagnen, um noch mehr aus Ihren existierenden Kunden herauszuholen (z.B. durch Upsell-, Cross-Sell- oder Retention-Programme).
  • Coaching und Steuerung von Vertriebsmitarbeitern

2) Tätigkeit als BAFA-Unternehmensberater E-Commerce:

E-Commerce Beratung:

  • Einrichtung eines Online-Shops, z.B. Einrichtung eines JTL-Shops
  • Einführung und Optimierung einer JTL-Warenwirtschaft
  • Aufbau bzw. Optimierung Ihres Multi-Channel-Vertriebs über eBay und Amazon
  • eBay SEO-Optimierung

3) Tätigkeit als BAFA-Unternehmensberater CRM:

CRM Beratung:

  • Beratung zum kostenoptimierten Einkauf von externen B2B Prospectdaten für Direktmarketing-Kampagnen
  • Konzeption von Prozessen zur datenseitigen Verarbeitung externer B2B Prospectdaten für Direktmarketingkampagnen
  • Einführung von CRM Systemen (z.B. Pipedrive oder CRM+)
  • Optimierung von Sales-Prozessen in CRM-Systemen (z.B. Salesforce oder Pipedrive)
  • Data Analytics: Erstellung von Datenanalysen und Business Cases mit Sales-Brille
  • Optimierung der Vertriebsprozesse durch Leadnurturing und Leadscoring
  • Aufsetzen von Dashboards und BI-Lösungen zur besseren Steuerung der Sales-Aktivitäten
  • Segmentierung von Bestands- oder Potentialkunden

 

BAFA-Förderung zur Corona-Krise:

Die Beratungsförderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird bundesweit angeboten. Damit können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland mit bis zu 4.000 Euro BAFA-Beratung gefördert werden. Ziel ist es, diesen Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten wie der Corona-Krise zu helfen. Alle Selbstständige und Unternehmen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können die BAFA-Beratungsförderung in Anspruch nehmen. Die in diesem Rahmen bereitgestellten Beratungen in einer Höhe von bis zu 3.200 Euro bis zu 90% werden vom Staat übernommen. Näheres zum BAFA-Förderprogramm finden Sie hier.

 

Wie hoch ist die BAFA-Beratungsförderung?

Beratungskosten bis 4.000 € netto werden zu 80% vom BAFA gezahlt. Dafür bekommen Sie – je nach Programm – mindestens 25 Beraterstunden zu einem sehr günstigen Stundensatz, in denen ich Ihnen bei der Krisenbewältigung in Ihrem Unternehmen helfen oder Ihnen zu Neukunden verhelfen kann. Ganz individuell und lösungsorientiert.

 

Wer erhält BAFA-Beratungsförderung?

Antragsberechtigt sind von der Corona-Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland (max. 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. € Umsatz, max. 43 Mio. € Bilanzsumme). Jungunternehmen, Bestandsunternehmen als auch Unternehmen in Schwierigkeiten. Die Höhe der jeweiligen Beratungsförderung richtet sich nach der Situation, der Verortung und weiteren Faktoren zum Unternehmen: Förderungsberechtigt sind:

  • Jungunternehmen: Bemessungsgrundlage 4.000 €, 50 % alte Bundesländer, 80 % neue Bundesländer, max. Zuschuss 2.000 bis 3.200 € pro Beratung
  • Bestandsunternehmen: Bemessungsgrundlage 3.000 €, 50 % alte Bundesländer, 80 % neue Bundesländer, max. Zuschuss 1.500 bis 2.400 € pro Beratung
  • Unternehmen in Schwierigkeiten: Bemessungsgrundlage 3.000 €, 90 % Zuschuss 2.700 € pro Beratung

Aktuelle Regelungen finden Sie hier.

Wie stelle ich einen Antrag auf BAFA Beratungsförderung?

1.  Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie wirklich förderberechtigt sind.

2. Bitte kontaktieren Sie mich für ein kostenloses, 30-minütiges Erstgespräch! Ich unterstütze Sie als BAFA-Unternehmensberater gerne bei den nächsten Schritten. Im Erstgespräch beantworten wir unter anderem folgende Fragen:

  • Bei welchen Herausforderungen benötigen Sie Hilfe?
  • Inwiefern ist Ihr Geschäft durch die Corona-Krise gefährdet?
  • Welches Budget steht zur Verfügung?

3. Den Antrag auf Förderung der BAFA-Unternehmensberatung können Sie hier stellen.

 

 

Wichtig bei der Antragstellung sind folgende Punkte:

  • Nach dem Abhaken der Einwilligungserklärung zum Datenschutz DSGVO wählen Sie im Abschnitt Corona-Krise „Ja“ aus und geben an, ob Sie „Bestandsunternehmen“ (Unternehmensalter von zwei Jahren und älter) oder ein „Jungunternehmen“ sind.
  • Bei der Wahl der Leitstelle sind Sie frei. Falls Sie im Hotel- und Gaststättengewerbe tätig sind, empfiehlt es sich „Interhoga“ zu wählen. Wenn Sie ein Handwerksunternehmen leiten, sollten Sie „Zentralverband des Deutschen Handwerks“ auswählen.
  • Bitte tragen Sie bei „BAFA-ID“: 169420 als Beratungsunternehmen ein.
  • Beim durchführenden Berater fügen Sie bitte „Michael Tomaschewski“ ein.
  • Ihre Branche bzw. Wirtschaftszweigklassifikation können Sie aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige vom statistischen Bundesamt entnehmen.
  • Bei „Jungunternehmen“ bzw. „Unternehmen in Schwierigkeiten“ ist ein vorhergehendes Beratungsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner der IHK verpflichtend, eine aktuelle Liste potentieller Ansprechpartner nach Standort finden Sie hier.

Nach Abschluss erfolgt eine Eingangsbestätigung per E-Mail und anschließend ein postalischer Bescheid, der die Grundlage der Beauftragung ist.

 

Wie ist der weitere Ablauf?

  • Sobald Sie den Antrag gestellt haben, stimmen wir Termine für den weiteren Austausch ab. Die Beratung kann vor Ort in Köln, Düsseldorf und Umgebung oder auch per Videokonferenz bzw. Telefon erfolgen. Als BAFA-Unternehmensberater in Köln und im Bereich Düsseldorf bin ich gerne für Sie unterstützend für die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens tätig.
  • Sobald der Bescheid bei Ihnen eingegangen ist, beginnen wir – aufbauend auf unserem kostenlosen Erstgespräch – die Beratung und die Krisenbewältigung.
  • Nach Ablauf der Beratung erhalten Sie einen umfangreichen Beratungsbericht, den Sie online bei der BAFA einreichen, damit diese die Zahlung für Sie übernimmt.
  • Die BAFA-Beratung wurde vollständig durch den Klienten bezahlt
  • Nach Abschluss der Beratung sind alle erforderlichen Unterlagen spätestens 3 Monate nach der Beratung bei der entsprechenden Stelle einzureichen. Zu diesen Unterlagen zählen: Verwendungsnachweisformular (Unterschrift Antragsteller und Berater), Formular „De-Miniis-Erklärung“ sowie EU-KMU-Erklärung, vom Antragsteller unterschrieben, Bestätigungsschreiben der IHK bzw. HWK, Beratungsbericht, Rechnung des Beraters, Nachweis Kontoauszug des Unternehmens zu Honorarzahlung.

Achtung: Diese Seite wurde am am 28.07.2021 erstellt, um die wesentlichen Punkte der BAFA-Beratungsförderung darzustellen. Diese Ausführungen sind nicht rechtsverbindlich. Die vollständige, aktuelle Richtlinie und weitere Informationen finden Sie direkt bei der BAFA.